Eigenkontrollverordnung
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Eigenkontrollverordnungen, z. B. der SüwVKan in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Leistungen:
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Betriebs- und Arbeitsanweisung
- Sichtung und Beurteilung des Berichtswesens und der Dokumentation
- Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen gemäß den rechtlichen Anforderungen wie z. B.
- Bestandsaufnahme des Kanalnetzes
- Reinigung und Inspektion
- Zustandserfassung und Bewertung
- Sanierungsplanung in offener und geschlossener Bauweise
- Ausschreibung der Maßnahmen
- Begleitung der Umsetzung
- Abnahme der erbrachten Leistungen
- Abschließende Stellungnahme
- Berichterstellung zur Nachweispflicht
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